Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Elevatus GmbH (nachfolgend "Elevatus" oder "wir") und unseren Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Executive Coaching, Leadership-Retreats und Nachfolgeplanung.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Elevatus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Elevatus und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Elevatus annimmt oder Elevatus einen Auftrag des Kunden bestätigt. Die Annahme erfolgt in der Regel schriftlich, per E-Mail oder durch tatsächliche Ausführung der Dienstleistung.
Alle Angebote von Elevatus sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
3. Leistungsumfang
Der genaue Umfang der von Elevatus zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Vertrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Elevatus erbringt Dienstleistungen in folgenden Hauptbereichen:
- Executive Sparring & Coaching für Führungskräfte
- Konzeption und Durchführung von Leadership-Retreats
- Beratung und Begleitung in der Nachfolgeplanung
Elevatus schuldet grundsätzlich nur die vereinbarte Dienstleistung und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Leistungsänderungen sind nur mit Zustimmung beider Vertragspartner wirksam.
Elevatus ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages geeignete Dritte hinzuzuziehen. Die Verantwortung für die Leistungserbringung bleibt in diesem Fall bei Elevatus.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Elevatus bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen angemessen zu unterstützen. Insbesondere hat der Kunde:
- Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen
- Die notwendigen Entscheidungen zeitnah zu treffen und mitzuteilen
- Die vereinbarten Termine einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen
- Die erforderlichen personellen und technischen Ressourcen bereitzustellen
- Auf besondere Risiken und Anforderungen hinzuweisen
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann dies zu Verzögerungen und Mehrkosten führen, die vom Kunden zu tragen sind. Elevatus ist in diesem Fall von der Haftung für daraus resultierende Verzögerungen oder Qualitätseinbußen befreit.
5. Termine und Fristen
Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Hindernisse berechtigen Elevatus, vereinbarte Termine angemessen zu verschieben.
Absagen oder Terminverschiebungen durch den Kunden müssen frühestmöglich, spätestens jedoch:
- Bei Einzelterminen: mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin
- Bei mehrtägigen Veranstaltungen: mindestens 10 Werktage vor dem vereinbarten Termin
Bei späterer Absage ohne triftigen Grund (wie z.B. Krankheit mit Attest) ist Elevatus berechtigt, das vereinbarte Honorar wie folgt in Rechnung zu stellen:
- Absage weniger als 48 Stunden vor Einzelterminen: 100% des vereinbarten Honorars
- Absage 3-10 Werktage vor mehrtägigen Veranstaltungen: 50% des vereinbarten Honorars
- Absage weniger als 3 Werktage vor mehrtägigen Veranstaltungen: 80% des vereinbarten Honorars
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die von Elevatus erbrachten Leistungen richtet sich nach der jeweils individuellen Vereinbarung zwischen Elevatus und dem Kunden. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Bei Einzelcoachings und kurzfristigen Projekten: Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug
- Bei längerfristigen Projekten: 50% des Gesamthonorars bei Vertragsabschluss, 50% nach Projektabschluss
- Bei Leadership-Retreats: 30% bei Buchung, 70% nach Durchführung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, sofern keine Pauschale vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug behält sich Elevatus das Recht vor, die weitere Leistungserbringung zurückzuhalten und Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Elevatus verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Daten und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Elevatus die Geschäftsbeziehung als Referenz nennen darf, sofern keine näheren Einzelheiten der Zusammenarbeit offengelegt werden. Der Kunde kann diesem Recht jederzeit schriftlich widersprechen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.
8. Urheberrechte und geistiges Eigentum
Alle Rechte an von Elevatus erstellten Unterlagen, Konzepten, Modellen und Methoden bleiben bei Elevatus, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
Die Weitergabe von Materialien an Dritte oder deren Verwendung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von Elevatus.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen behält sich Elevatus das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.
9. Haftung
Elevatus haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Elevatus, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet Elevatus nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Elevatus, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Elevatus bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
Elevatus haftet nicht für die Nichterreichung eines vom Kunden angestrebten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolgs, da die Dienstleistungen von Elevatus als Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu verstehen sind.
10. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen Elevatus und dem Kunden. Sofern nicht anders vereinbart, gilt:
- Einzelaufträge enden automatisch mit Erbringung der vereinbarten Leistung
- Dauerschuldverhältnisse (z.B. laufende Coaching-Vereinbarungen) können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung
- Wiederholter Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten
- Vertrauensbruch durch eine der Vertragsparteien
11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
12. Änderungen der AGB
Elevatus behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird Elevatus in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Elevatus und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung von Rechten durch Elevatus gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte.